Die private Krankenversicherung – PKV
Wie der Name schon den Eindruck erwecken lässt, steckt hinter den privaten Krankenversicherungen ein privates Wirtschaftsunternehmen. Die Aufgabe des Unternehmen ist es, gegen einen monatlichen Beitrag die Kosten und Fürsorge ihrer Kunden für Unfälle und Krankheiten zu übernehmen.
Man unterscheidet dabei zwischen der privaten Vollkrankenversicherung und der zusätzlichen privaten Krankenversicherung. Die Zusatzversicherung kann zusätzlich zu einer gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. In die private Vollkrankenversicherung, auch umgangssprachlich private Krankenversicherung genannt, können sich nur Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Künstler, Stundenten oder Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttogehalt von mehr als 48.150 Euro sich privat oder wie man auch sagt, freiwillig versichern.
Diese Unternehmen bieten im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenversicherung mehrere Leistungspakete an. So das Basispaket besonders für junge Kleinunternehmer sehr interessant. Wer mehr Geld in seine gesundheitliche Vorsorge stecken kann und will, kann Zusatzoptionen wie volle Kostenübernahme bei Sehhilfen und Zahnersatz oder Chefarztbehandlung und Einzelzimmer bei Krankenhausaufenthalten hinzubuchen. Der Beitrag und die Aufnahme in eine private Krankenversicherung richten sich dabei nach Eintrittsdatum, Alter, Vorerkrankungen, Body- Maß- Index und Geschlecht. Die privaten Versicherungen sind nicht gezwungen mögliche Kunden aufzunehmen. So ist es vor allem für schwer Kranke, eine private Krankenversicherung zu finden.
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden in der privaten Krankenversicherung noch Alternative Heilverfahren, Zahnersatz, Medikamente und Sehhilfen je nach Leistungspaket vollwertig erstattet.
Vor einem Wechsel sollten Sie sich jedoch ausführlich informieren, da es sonst schnell zu Frust kommen kann. Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist bis auf wenige Ausnahmen (z. B. der Empfang von Arbeitslosengeld II) nicht möglich. Das ist vom Gesetzgeber so geregelt, um die gesetzlichen Krankenversicherungen vor Ausbeutung zu schützen.
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