Elternzeit und private Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hat, ist gut abgesichert, wenn er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Doch wie sieht es aus, wenn man bzw. frau in Elternzeit ist? Das sind bis zu drei Jahren Auszeit vom Beruf. Da stellt sich plötzlich die Frage, wie es während dieser Dauer mit dem Versicherungsschutz aussieht.
Der Versicherungsschutz unterscheidet sich bei den einzelnen Tarifen. Im Großen und Ganzen kann man zwei verschiedene Bedingungsarten unterscheiden:
A) Beurteilung als Hausfrau:
Einige Tarife sind so gestaltet, dass sie während der Elternzeit bei Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente auf die Tätigkeit „Hausfrau“ bzw. „Hausmann“ prüfen. Das ist meist ein Nachteil für den Versicherten.
B) Beurteilung nach versicherter Tätigkeit:
Andere Tarife beurteilen auch während der Elternzeit nach der versicherten Tätigkeit. Allerdings nicht alle Tarife die ganzen 3 Jahre lang. Wie lange, das steht in den Bedingungen. Am besten sucht man nach dem Passus: „Ausscheiden aus dem Beruf“. Bei guten Tarifen wird bis zu 3 Jahre noch auf Grundlage der versicherten Tätigkeit geprüft, ob nun Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht.
Wie eine Versicherung mit einem kurz oder länger dauernden Ausscheiden umgeht ist natürlich auch bei Arbeitslosigkeit interessant.
Insbesondere für Frauen, die planen eine oder mehrere Elternzeiten in Anspruch zu nehmen, ist es empfehlenswert, bei der Auswahl des Tarifes auch auf diesen Punkt zu achten.
Da man einen Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung schon sehr früh abschließen soll, sollte im Prinzip jeder darauf achten, einen Tarif zu wählen, der sich veränderten Lebenssituationen so gut als möglich anpasst bzw. keine nachteiligen Folgen für den Versicherungsnehmer haben kann. Ein langer Zeitraum, der weiterhin den versicherten Beruf bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit heranzieht, auch wenn er im Moment der Antragstellung gar nicht ausgeübt wird, ist mit Sicherheit ein gutes Element.