Zahnversicherung und Summenbegrenzungen
Ein Vielzahl von Zahnversicherungen sehen Summenbegrenzungen vor. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen einer Zahnversicherung mit anfänglicher Summenbegrenzung und einer Zahnversicherung mit genereller Summenbegrenzung.
- anfängliche Summenbegrenzung einer Zahnversicherung
Oft hat eine Zahnversicherung neben der üblichen acht monatigen Wartezeit eine anfängliche Summenbegrenzung. Das bedeutet, dass die betreffende Zahnversicherung innerhalb der ersten Jahren nur innerhalb der angegebenen Erstattungshöchstgrenzen leistet. Hierbei gibt es Tarife einer Zahnversicherung, deren Summenbegrenzung nur zwei Jahre andauert, dafür aber relativ niedrig bemessen ist, des Weiteren gibt es auch Angebote für eine Zahnversicherung deren Summenbegrenzung zar mehrere tausen Euro umfasst, dafür aber für die ersten 5 oder 6 Jahre gilt
2. generelle Summenbegrenzung einer Zahnversicherung
Weniger empfehlenswert ist eine Zahnversicherung, wenn sie nicht nur während der ersten Jahre sondern über die gesamt Laufzeit ihre Leistungen beschränkt. Derartige Summenbegrenzungen gelte manchmal sogar bei Unfällen. Eine solche Zahnversicherung ist für „GRoßschäden“, die den finanziellen Ruin bedeuten könnten alles andere als geeignet.
3. Gründe für Summenbegrenzungen einer Zahnversicherung
Summenbegrenzungen in einer Zahnversicherung machen, sofern sie nur anfänglich sind durchaus großen Sinn. Sie verhindern, dass schlechte Risiken, also Menschen, die sehr lange nicht beim Zahnarzt waren und verbergen, dass bei ihnen in nächster Zeit große Zahnersatzmaßnahmen anfallen werden, zu Lasten der Versichertengemeinschaft der Zahnversicherung Kosten verursachen. Die Kosten hierfür sind von allen Versicherten über die Beiträge zu bezahlen und sind in einer Zahnversicherung ohne Summenbegrenzung oft weniger stabil als bei einer Zahnversicherung mit einer anfänglichen Summenbegrenzung. Da die Summenbegrenzung bei einer Zahnversicherung sowieso oft bei Unfällen entfallen, sollten Personen mit einuigermaßen guten Zähnen lieber eine gute Zahnversicherung abschließen, die anfängliche Summenbegrenzungen vorsieht, da sie so die schlechten Risiken nicht mitzutragen haben. Derartige Zahnversicherung schrecken schlechte Risiken eher ab und sind ziemlich stabil, was den Beitrag angeht. Andere Kriterien bei einer Zahnversicherung sollte aber auch eine Zahnversicherung mit Summenbegrenzung erfüllen, damit sie als gut anzusehen ist, eine unbegrenzte LEistung schon im ersten Jahr ist aber nicht lebenswichtig sondern eher kontraproduktiv, obwohl dieser Leistungspunkt sicher eine Menge Menschen zu dieser Zahnversicherung „lockt“.# Autor: Daniel Steinberger
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