Die Jagdhaftpflicht – für wen diese Versicherung geeignet ist
Die Jagdhaftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass jeder, der einen Jagdschein hat und ihn auch nutzt, eine solche Versicherung haben muss. Der Nachweis über die Jagdhaftpflicht kann von Behörden verlangt werden. Dazu muss man kein Hobby Jäger sein. Auch Jagdaufseher, Falkner und Berufsjäger sind davon betroffen. Ebenfalls absichern sollten sich mit dieser Versicherung Personen, die Eigentümer eines Jagdbetriebes sind. Wer selbst Jagden veranstaltet, braucht unbedingt eine Jagdhaftpflicht. Er ist selbst dann versichert, wenn bei dem üblichen Umtrunk ein Schaden an Mensch oder Sache entsteht. Auch Sachschäden oder Personenschäden, die dadurch entstanden sind, dass ein Jäger etwas unterlässt, sind versichert. Das kann zum Beispiel passieren, wenn vergessen wurde, Warnschilder aufzustellen und dadurch jemand zu Schaden kommt. Fleisch von geschossenen Tieren, das der Jäger verschenkt, verkauft oder tauscht, kann schadhaft sein. Geradezu klassisch ist der Fall, dass in dem Fleisch noch Schrotkugeln sind, die gestreut haben. Wird das Wild zubereitet und gegessen, kann der Biss auf eine Schrotkugel schwere Schäden an den Zähnen verursachen. Auch für diese teuren Folgen kommt die Jagdhaftpflicht auf. Der Versicherungsschutz der Jagdhaftpflicht ist sehr umfangreich. Er beginnt bei den Unfällen, die durch die bei der Jagd eingesetzten Waffen entstehen können und beinhaltet ebenso die Schäden, die Jagdhunde anrichten können. Mit Waffen sind nicht nur Schusswaffen gemeint. Alle Waffen, die bei einer Jagd zum Einsatz kommen, wie zum Beispiel auch Messer, sind gefährlich. Die Jagdhaftpflicht Versicherung umfasst übrigens die Haltung von insgesamt drei Jagdhunden und drei zur Jagd abgerichteten Raubvögeln. Dabei ersetzt die Jagdhaftpflicht die Haftpflichtversicherung für Hunde. Die Tiere sind nicht nur während der Jagd, sondern grundsätzlich versichert. Ein wichtiger Versicherungsschwerpunkt ist die Übernahme von Schadenersatzansprüchen, die Dritte gegen den Jäger haben können. Notfalls kommt die Jagdhaftpflicht sogar für die Prozesskosten und das Honorar für den begleitenden Anwalt auf. Empfohlen wird eine Deckungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden. Bei Sachschäden haften die meisten Anbieter mit 50.000 Euro. Es spielt normalerweise keine Rolle, in welchem Land der Schaden passiert ist. Ist der Jäger im Ausland als Jäger unterwegs, zum Beispiel auf Einladung bei einer Jagdgesellschaft, so zahlt die Jagdhaftpflicht Versicherung in den meisten Fällen auch dann. Dabei hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Bevor man sich für eine Jagdhaftpflicht entscheidet, sollte man sich darüber informieren, ob der Versicherer diese Versicherung zusätzlich anbietet und ob Erfahrungen mit der Jagdhaftpflicht sowie der Regulierung von Schäden vorliegen. Sonst besteht die Gefahr, dass man im Schadensfall erst die Rechtslage mit dem Anbieter der Versicherung klären muss, oder dieser sich erst in die Problematik einarbeiten muss. Unterstützung gibt es auch über den Landesjagdverband.