Mit einer Zahnzusatzversicherung unnötige Kosten vermeiden
Über den Sinn und Zweck einer Zahnzusatzversicherung streiten sich die Anbieter und die Verbraucherschützer. Das Geld für die monatlichen Beiträge könnte man auch in einer Spardose sammeln und die fällige Zahnarztrechnung dann mit dem angesparten Geld begleichen. Aber mal ehrlich, würden Sie nicht lieber ihre Ersparnisse in schönere Dinger investieren. Es ist eine unumstößliche Tastsache, dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht immer alle Kosten übernehmen. Die Zuschüsse liegen im Bereich des Zahnersatzes bei maximal 60%. Und dies ist auch nur dann der Fall, wenn das Bonusheft einen regelmäßigen Zahnarztbesuch der letzten 5 Jahre aufweisen kann. Hochwertigere Behandlungen muss der Patient selbst bezahlen. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen. Ein Patient benötigt eine Krone. Diese Regelversorgung kostet 234,62 Euro und beinhaltet eine Metallgusskrone. Der Betroffene erhält von der gesetzlichen Krankenkasse, den 60 % entsprechend, einen Betrag von 140,77 Euro. Möchte er aber keine Metallgusskrone, sondern lieber eine keramikverblendete Krone, kostet ihn diese 360 Euro. Diese Krone liegt preislich bei etwa 500 Euro, der Krankenkassenanteil von 140,77 Euro bleibt aber bestehen. Um diese so entstandene Lücke möglichst gering zu halten, empfiehlt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Mit solch einer Zahnzusatzversicherung, wie sie z.B. die ARAG Z 100 anbietet, bleibt ein Besuch beim Zahnarzt bezahlbar und der Patient hat dennoch die Möglichkeit sich seine Wünsche zu finanzieren.